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Allgemeines

Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium. Hier können von der Gemeinde gewählte Vertreter mitbestimmen, welche Pläne in der Pfarrei verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Der Pfarrgemeinderat wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der Pfarrgemeinderat?

Laut Satzung beinahe unendlich viele: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis jedoch setzen wir uns Schwerpunkte und versuchen, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen. Weiterhin stehen wir im engen Kontakt zur Kirchenverwaltung. Derzeit gibt es die Folgenden Aufgabengebiete:

  • Feste und Feiern
  • Jugend
  • Liturgie
  • Öffentlichkeitsarbeit

Sowie Beauftrage für folgende Gebiete:

  • Seniorenarbeit (Hr. und Fr. Ott)
  • Erwachsenenbildung (Fr. Glorius)
  • Ökumene (Hr. Müller)

Welche Bedeutung hat der Pfarrgemeinderat für die Zukunft unserer Gemeinde?

Eine sehr große. Vieles, was in der Gemeinden heute geschieht, ist mit dem Pfarrgemeinderat verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

Lohnt sich die Mitarbeit?

Finanziell: nein. Die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Ideell: in vielen Fällen. Der Pfarrgemeinderat bietet die Chance, das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten.

Wie organisiert der Pfarrgemeinderat seine Arbeit?

Der Pfarrgemeinderat tagt in der Regel alle sechs bis acht Wochen. Jedes Mitglied hat dabei das Recht, Anträge zu stellen, über die dann abgestimmt wird. Um die Palette der Themen und Aktionen organisatorisch in den Griff zu bekommen, werden Ausschüsse gebildet, z.B. Liturgie, Jugend oder Ehe und Familie. In diese Ausschüsse kann jedes Gemeindemitglied berufen werden.

Wie gut ist die Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinderat und Pfarrer?

Dies hängt von den beteiligten Personen ab. Eine gute Zusammenarbeit sichert die Zukunft der Pfarremeinde.

Wer kann Mitglied werden?

Die Satzungen der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Bamberg sieht für das aktive Wahrecht (ich will wählen) das Alter von 14 Jahren und für das passive Wahlrecht (ich will gewählt werden) das Alter von 18 Jahren vor.

Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?

Die Zahl der Ratsmitglieder liegt bei der derzeitigen Größe der Pfarrgemeinde bei 8. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten. Es besteht zudem die Möglichkeit weitere Mitglieder zu Berufen, was bei uns allerdings nicht geschehen ist..